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Mittwoch, den 24. März 2010 um 15:31 Uhr |
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Am 20. Dezember 2007 wurde das Landeswahlrecht in Nordrhein-Westfalen geändert.
Die Neuerungen sind:
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Einführung eines Zweistimmensystems wie im Bundestagswahlrecht (Erststimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten; Zweitstimme für die Landesliste einer Partei, d.h. für die Wahl von Listenabgeordneten. § 26)
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Die Zweitstimme bleibt gültig, wenn irrtümlich Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis an die Wähler/innen ausgegeben wurden; in diesem Fall ist aber die Erststimme für die/den Wahlkreisabgeordneten des anderen Wahlkreises ungültig (§ 30 Satz 3).
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Einführung des Divisorverfahrens mit Standardrundung für die Sitzberechnung
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Ausdrückliches Verbot der Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen (§ 17a Abs. 3)
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Aufstellung nur solcher Bewerberinnen und Bewerber, die Mitglied der aufstellenden Partei sind und keiner anderen Partei angehören oder die parteilos sind (§§ 18 Abs. 3, 20 Abs. 2)
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Erweiterung des Verbots der Wahlbeeinflussung wie im Bundeswahlgesetz, u.a. keine Wahlbeeinflussung auch vor dem Zugang zu dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet (§ 25 Abs. 2)
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