CDU-Anfrage zu Windpark Knippen in Freudenberg

23.08.2017

Mit dem Windpark Knippen sollten drei Windkraftanlagen in Freudenberg errichtet werden. Die Standorte grenzen in nördlicher Richtung an den Bereich Hühnerkamp und die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Mit einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes am 12. April 2017 wurde die Einstellung der Bauarbeiten verfügt.
Die CDU-Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein hat jetzt mit einer Anfrage die Thematik aufgegriffen. Sie möchte von der Kreisverwaltung u.a. wissen:

1. In Rheinland-Pfälzischen Medien wird aktuell berichtet, in dem in Rede stehenden Bereich habe die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ein Haselhuhn-Vorkommen nachgewiesen, das durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt worden sei.
Kann die Verwaltung diesen Tatbestand bestätigen und welche Auswirkungen würde das Haselhuhn-Vorkommen in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz auf das weitere Verfahren für den Windpark Knippen haben?

2. Beinhaltet der Genehmigungsbescheid des Kreises eine Bedingung, dass der Antragsteller vor Baubeginn eine Bankbürgschaft pro Anlage nachweisen muss?

3. Beinhaltete der Genehmigungsbescheid eine Vorgabe, dass der Antragsteller vor Beginn der Rodungs- und Erdarbeiten ein Ersatzgeld für den Eingriff in Natur und Landschaft zu leisten hat?
Ist die Zahlung für das festgelegte Ersatzgeld erfolgt?