Schießstandverordnung

14.03.2013

Beschluss des 46. Kreisparteitages der CDU Siegen-Wittgenstein am 9.03.2013

Auf Antrag des Stadtverbandes Bad Berleburg der CDU-Siegen-Wittgenstein hat der Kreisparteitag am 9.03.2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreisverband der CDU Siegen-Wittgenstein fordert das Bundesministerium des Innern auf, die Größenreduzierung der Schützenvögel in der neuenSchießstandverordnung rückgängig zu machen und damit  das alte Maß von 15 cm Rumpfdurchmesser weiterhin gelten zu lassen.

Begründung:
Sicherheit beim Vogelschießen ist wichtig und wird auch nicht in Frage gestellt. Doch wie die Sicherheit durch die Verkleinerung der Ziele erhöht werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Alle Schützenvereine haben in den letzten Jahren mit viel Engagement und Geld die immer neuen Auflagen für die Schießstände erfüllt und sind dabei bis an die Grenzen des Machbaren – auch aus finanzieller Sicht - gegangen. Das traditionelle Vogelschießen stellt den Höhepunkt der Schützenfeste dar. Viele Besucher und Zuschauer besuchen gerade deswegen auch andere Schützenfeste und sichern den Vereinen durch die Einnahmen ein Grundkapital, das sie dringend benötigen, um ihre wichtige Arbeit durchführen zu können. Auch um die Investitionen in die Sicherheit, die überwiegend aus Vereinsmitteln getätigt wurden, refinanzieren zu können, ist es wichtig, viele Zuschauer mit dem Vogelschießen anzusprechen. Der CDU-Kreisverband befürchtet, dass vereinsfremde Zuschauer ihr Interesse am Festbesuch verlieren, wenn die bisher stattlichen Vögel auf eine Miniaturabmessung „geschrumpft“ werden.