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Mittwoch, 10.3.2010
Der 42. Kreisparteitag der CDU Siegen-Wittgenstein hat am 1.03.2008 folgendes Positionspapier beschlossen:

"Jugendkriminalität entschlossen bekämpfen"

Der demokratische Rechtsstaat schützt Jede und Jeden vor Willkür. Im Rechtsstaat werden Konflikte nicht nach dem Willen des Stärkeren, sondern nach Recht und Gesetz entschieden. Die Rechtsordnung ist für alle gleichermaßen verbindlich. Davon darf es keine Ausnahmen geben. Freiheit und staatliche Autorität sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander.

Wir leben in einem der sichersten Kreise in Deutschland! Die Gefahr, bei uns Opfer eines Gewaltdeliktes zu werden, ist deutlich geringer als auf Landesebene. Dennoch beobachten wir auch hier eine Steigerung von Gewaltbereitschaft und Jugendkriminalität.

Dem gilt es entgegenzutreten! Gefordert sind nicht nur Polizei und Justiz, sondern insbesondere auch Familien, Schulen, Gewerkschaften, Wirtschaft, Kirchen, Verbände, Vereine, Medien, Parteien und jeder Einzelne. Die Verhinderung von Gewalt und Verbrechen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Leib, Leben, Eigentum und die natürlichen Rechtsgüter müssen wirkungsvoll geschützt sein.

Vorbeugen, Hinsehen und Eingreifen.

Vorbeugen

Elternkompetenz

Eltern sollten in ihren Erziehungsaufgaben stärker unterstützt werden, um ihnen Mut und Sicherheit für eine konsequente Erziehung zu geben. Dazu gehört nach Auffassung der CDU des Kreises Siegen-Wittgenstein die Vermittlung von Werten und Umgangsformen. Sie sind unverzichtbar für das Zusammenleben in der Gemeinschaft und müssen bereits im Elternhaus vermittelt werden.

Elternschulungen können dazu ein wichtiger Baustein sein. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einführung der Kopfnoten, wie von der Landesregierung beschlossen, unumgänglich.

Sprachförderung

Kindertagesstätten und Schulen helfen bei der Sprachförderung von Kindern und jungen Menschen. Die deutsche Sprache ist nicht nur für eine erfolgreiche Integration von jungen wie auch älteren ausländischen Mitbürgern unverzichtbar. Sie stellt auch für die deutschen Kinder eine grundlegende Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in das Schul- und Berufsleben dar.

Aus diesem Grund halten wir die Einführung der Sprachstandserhebungen durch die Landesregierung für einen guten Schritt.

Schule

Die Schulen im Kreis Siegen-Wittgenstein sind für die Kinder und Jugendlichen überwiegend sichere und geschützte Bereiche. Dennoch kommt es auch an Schulen zu Gewaltkriminalität, deren Ursache nicht unbedingt im schulischen Bereich liegen muss. Die Schulen im Kreisgebiet nutzen vielfach die Möglichkeiten, das Verhalten der Kinder und Jugendlichen über ein gesundes Schulklima positiv zu beeinflussen.

Die Zusammenarbeit der Schulen mit der Polizei in Sachen Gewalt- und Suchtprävention, aber auch in Sachen Verkehrssicherheit ist von besonderer Bedeutung und bedarf der Unterstützung.

Berufliche Weiterbildung

Der beruflichen Bildung kommt bei der Verhinderung zunehmender Gewaltbereitschaft von Jugendlichen eine besondere Bedeutung zu. Wir sind eine wirtschaftlich starke mittelständische Region mit vergleichsweise sehr niedriger Arbeitslosigkeit. Uns ist es bisher immer wieder gelungen, jungen Menschen Perspektiven zu geben. In diesem Bemühen dürfen wir nicht nachlassen! Wir wollen sowohl besonders Begabte fördern als auch leistungsschwächere Jugendliche in Schulen und Betrieben gezielt unterstützen.

Ehrenamt

Ehrenamtliche Jugendarbeit zum Beispiel in Vereinen trägt dazu bei, Jugendkriminalität zu verhindern. Die CDU im Kreis Siegen-Wittgenstein hat den Wert und die Bedeutung von Ehrenämtern immer schon erkannt und in der Öffentlichkeit klar herausgestellt. Die Bereitschaft zu Selbsthilfe und Ehrenamt kann der Staat nicht von sich aus produzieren. Allerdings kann und muss er die Bereitschaft dazu wecken und öffentlich unterstützen. An dieser Stelle sind alle politischen Ebenen gefordert.

Sport

Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen und trägt zur Integration bei. Die Tatsache, dass wir im Kreis Siegen-Wittgenstein weniger Jugendkriminalität haben als im Landesschnitt, hängt sicher auch damit zusammen, dass wir in unseren Städten und Gemeinden ein flächendeckendes Netz von gut funktionierenden Sportvereinen mit attraktiven Angeboten in der Jugendarbeit haben. Das gilt es zu fördern und auszubauen.

Wichtig sind auch fortlaufende Freizeitangebote für Jugendliche. Im Kreis gibt es bereits eine Vielzahl von Jugendtreffs in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft. Diese Freizeitangebote kosten zwar Geld, das ist aber gut angelegt.

Ordnungspartnerschaften

In unserem Kreis gibt es eine ganze Reihe gut funktionierender Ordnungspartnerschaften zwischen Kommunen, Polizei und anderen Organisationen. Als Beispiel seien die gemeinsamen Dienststellen der Städte Siegen und Kreuztal mit der Polizei in den Zentren sowie die gemeinsamen Streifengänge genannt. Die Ordnungspartnerschaften bedürfen auch zukünftig der politischen Förderung.

Überhaupt ist die Präsenz von Polizei, Ordnungsämtern und Jugendhilfe zur richtigen Zeit an den Brennpunkten von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung von Jugendkriminalität und die Betreuung der Jugendlichen. Jugendkriminalität kann man nicht vom Schreibtisch aus verhindern!

Diese Präsenz der Behörden funktioniert überwiegend gut in unserem Kreis. Trotzdem gibt es hier noch Verbesserungsmöglichkeiten. Entscheidend sind ein ständiger Austausch über Brennpunkte, die ständige Präsenz vor Ort zu relevanten Zeiten und regelmäßige gemeinsame Streifengänge.

Hinsehen

Zivilcourage

Wir sind alle aufgefordert, konsequent hinzusehen und umgehend die Polizei zu verständigen, wenn Mitbürger bedrängt oder bedroht werden, wenn öffentliche Anlagen oder fremdes Eigentum zerstört werden. Das Hinsehen muss aber für den Täter auch sichtbare Konsequenzen haben!

Wir halten es für wichtig, auch in Zukunft Bürgerinnen und Bürger, die durch besonders couragiertes Verhalten der Kriminalität entgegengetreten sind, öffentlich zu belobigen und auszuzeichnen. Wir brauchen Menschen, die mit gutem Beispiel vorangehen.

Schulschwänzen

Es gibt einen Zusammenhang zwischen häufigem Schulschwänzen und Jugendkriminalität. Viele Schulschwänzer halten sich während der Unterrichtszeiten nicht zu Hause auf, sondern an Brennpunkten in den Zentren der Kommunen. Hier ergeben sich Gelegenheiten für kriminelles Verhalten. Schulschwänzen wird allgemein noch zu selten konsequent sanktioniert. Die Schulen und Ordnungsbehörden verdienen eine starke Unterstützung in dem Bestreben, Schulschwänzen zu verhindern und notfalls zu sanktionieren!

Alkohol- und Drogenkonsum

Alkohol- und Drogenkonsum senken Hemmschwellen und bewirken eine höhere Gewaltbereitschaft! Einer Verharmlosung des Konsums so genannter weicher Drogen in der öffentlichen Diskussion ist vehement entgegenzuwirken! Die Verantwortlichen bei öffentlichen Veranstaltungen sind anzuhalten, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen strikt einzuhalten und insbesondere an Kinder und Jugendliche keinen Alkohol auszuschenken. Die Ordnungsämter sollten in ihren Bemühungen, dies zu überwachen und Fehlverhalten zu ahnden, unterstützt werden.

Videoüberwachung

Die Einsatzmöglichkeiten der Videoüberwachung müssen deutlich erweitert werden. Es kann nicht sein, dass erst schwere Straftaten geschehen müssen, bevor eine Videoüberwachung durchgeführt werden darf. Wir fordern den Einsatz der Videoüberwachung, um im Vorfeld potentielle Täter abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Eingreifen

Unsere Kinder und Jugendlichen verhalten sich ganz überwiegend rechtschaffen und gesetzestreu. Nur ganz wenige Jugendliche treten fortlaufend als Mehrfachtäter in Erscheinung. Straffälligen Jugendlichen muss frühzeitig und konsequent Einhalt geboten werden. Maßnahmen von Polizei, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe und Staatsanwaltschaft sind eng aufeinander abzustimmen. Bereitschaftsdienste sollten in der Lage sein, straffällige Kinder und Jugendliche zeitnah in Obhut zu nehmen. Sanktionen sollten durch Hilfsangebote auch auf den familiären Bereich ergänzt werden.

Ein besonderes Augenmerk müssen wir auf jugendliche Intensivtäter haben. Im Falle von wiederholtem Fehlverhalten kommt es auf eine schnelle und konsequente Sanktionierung an! Polizei und Staatsanwaltschaft im Kreis Siegen-Wittgenstein versuchen, dies mit Hilfe von Intensivtäterkonzepten zu erreichen. Diese Konzepte bedürfen der breiten Unterstützung! Der so genannte Warnschussarrest muss bei Verstößen gegen die Rechtsordnung auch dann möglich sein, wenn bereits eine Bewährungsstrafe verhängt wurde.

Wir fordern Null-Toleranz bei Regelverstößen im Straftatenbereich!

Die CDU Siegen-Wittgenstein tritt für ein gemeinschaftliches Zusammenleben frei von Angst und Bedrohung ein. Denn diese sind Gift für Freiheit, Solidarität und Toleranz. Wir dürfen nicht nachlassen im Kampf für mehr Sicherheit und Ordnung, im Kampf gegen Jugendkriminalität und Verbrechen.



Beschlüsse des 38. Kreisparteitags

Auf dem 38. Kreisparteitag am 12. März 2005 wurden mit großer Mehrheit Beschlüsse zu folgenden Themen verabschiedet:


Im folgenden können Sie die Anträge nachlesen.

Familie ist uns wichtig.

Der CDU-Kreisvorstand beantragt, den nachstehenden Leitsatz "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" zu beschließen und an die zuständigen Gremien weiterzuleiten.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Unsere familienpolitischen Vorstellungen entfalten wir auf der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes. Familie ist das Fundament einer freiheitlichen, humanen und einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Christlich Demokratische Union ist der verlässliche Partner für familienpolitische Entscheidungen. Die Gesellschaft hat sich verändert und mit ihr die Ansprüche in fast allen Lebensbereichen. Geblieben ist der Wunsch nach Verlässlichkeit und Ehrlichkeit der politischen Aussagen und Ziele.
Ziel der Unionsparteien muß es sein, der Familie in der Politik und in der Gesellschaft die Priorität zu geben, die ihr zusteht, nämlich die oberste Priorität. Es muß deutlich werden: Ein Volk, das keine Kinder hat, gibt sich auf. Es darf nicht sein, daß junge Familien sich gegen Kinder entscheiden, weil sie in Deutschland keine vernünftigen Perspektiven für die Betreuung ihrer Kinder haben. Es kann nicht sein, daß hier ein immens großer Nachholbedarf weiter besteht. Gerade für den Kreis Siegen-Wittgenstein zeigt der Familienatlas 2005 hier Defizite. Der Begriff Familie bedarf einer klaren Definition und die Familie braucht die Unterstützung der Politik.
Für uns ist Familie überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen. Dazu zählt die Erziehung und Betreuung der Kinder, aber auch die Pflege und liebevolle Zuwendung für ältere Familienmitglieder. Um die Rahmenbedingungen für Familie und Kinder und dazugehörige Senioren stärker in den Mittelpunkt politischen und gesellschaftlichen Handelns zu stellen muß die Familienpolitik wieder bevölkerungsbewusst werden.

Mit großer Sorge muß die demographische Entwicklung in unserem Lande gesehen werden.

Wir wollen uns den veränderten Bedingungen und Wünschen stellen um Familie attraktiv und erstrebenswert darzustellen, d.h. wir müssen Möglichkeiten für Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen.

Wir müssen erziehenden Müttern und Vätern den Ausschluß aus dem Erwerbsleben ersparen. Es soll stattdessen genügend Möglichkeiten geben, eben Familie und Beruf bedarfsgerecht und passend für die jeweilige Familiensituation zu organisieren.

Die CDU im Kreis Siegen-Wittgenstein hat folgendes Programm:

  1. Mütter und/oder Väter, die sich für die Kindererziehung als Hauptaufgabe entscheiden, dürfen in der Gesellschaft wie in der Politik nicht benachteiligt, sondern müssen gefördert werden.
    Gerade wir im ländlichen Bereich verfügen über Ressourcen im "Oma/Opa Bereich". Gerade die Älteren verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz der ungenutzt bleibt. Die Miteinbeziehung der Senioren birgt für alle Generationen Vorteile und verhindert die immer mehr um sich greifende Vereinsamung.

  2. Projekt Tagesmütter (Tageseltern).
    Im Vordergrund steht die Qualität der Betreuung. Für ein Kleinkind ist eine individuelle liebevolle Versorgung wichtig für die weitere Entwicklung und Bindungsfähigkeit. Tagesmutter oder Tagesvater soll eine Tätigkeit mit Qualifikation werden. Denkbar sind hier verschiedene Modelle, z.B. eine Bildungsmaßnahme in Kooperation mit der hiesigen Kinderklinik und der VHS.

  3. Verbesserung der betrieblichen Betreuungsmöglichkeiten und Angebote für Kinder.
    Wir wollen Betriebe ermutigen die eigene Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder der Mitarbeiter ermöglichen, dabei sollen firmenübergreifende Angebote gefördert werden.

  4. Praxisnahe gesetzliche Möglichkeiten für Elterninitiativen, eigene Betreuungsgruppen zu gründen.
    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen dahingehend geändert werden, daß Elterninitiativen unproblematischer in Trägerschaft treten können, daß somit auch eine größere Trägervielfalt erleichtert wird.

  5. Verläßliche Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten. Bei Rückgang der Kinderzahlen sollen frei werdende Plätze in Plätze für Kinder unter 3 Jahren und über 6 Jahren umgewandelt werden.
    Zu fördern ist die verlässliche bedarfsgerechte Betreuung und Förderung der Kinder aller Altersgruppen. Dazu gehört für uns z.B. Betreuung in Wohnortnähe, wenig Wechsel der Einrichtungen, kurz, Erhalt der Bezugspersonen und Bezugsorte für die Kinder.

  6. Der Ausbau der freiwilligen Ganztagsangebote an unseren Schulen muß Priorität haben. Kindertagesstätten und Schulen müssen finanziell so ausgestattet werden, daß der geforderte Bildungs- und Erziehungsauftrag umgesetzt werden kann.
    Ganztagsangebote an Schulen sollen bedarfsorientiert Priorität haben aber unbedingt freiwillig sein. Die Betreuung soll Kinder und Jugendliche fördern und nicht nur verwahren.

  7. Förderung und Schaffung von familienfreundlichen, generationsübergreifenden Wohnmöglichkeiten.
    Wir müssen uns intensiv mit neuen Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenwohnungen, Wohnungstausch zwischen Senioren-Familie und junger Familie befassen. Wir setzen uns dafür ein, dass Modellprojekte initiiert werden.


Der Kreisparteitag beschließt den vorliegenden Antrag "Für bürgernahe Polizei" des Kreisvorstandes nach Beratung wie folgt:

Für bürgernahe Polizei

  1. Die CDU will in Nordhein-Westfalen auch in Zukunft eine bürgernahe Polizei. Mega-Behörden, wie von Rot-Grün für eine Polizeistrukturreform geplant, können nicht das Ziel sein.

  2. Rot-Grün in Düsseldorf will die Zahl der Kreispolizeibehörden von derzeit 50 auf 16 reduzieren und gleichzeitig den von der Bevölkerung direkt gewählten Landräten die Zuständigkeit für die Polizei entziehen. Das Ergebnis wären unübersichtliche Einheiten;

  3. denn die von Rot-Grün geforderten Polizeipräsidien sind bürgerfern, für die Beamten demotivierende und zentralistisch von der Landesregierung gesteuerte Megabehörden.

  4. Die CDU ist dagegen davon überzeugt, dass die Verzahnung zwischen Polizei und Kreisverwaltung sich in den letzten Jahrzehnten bewährt hat. Die Polizeibeamten-/innen fühlen sich mit der Region verwachsen und setzen sich im täglichen Dienst für ihre Heimat ein.

  5. Nicht akzeptiert wird daher der rot-grüne Vorschlag, die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein mit denen des Hochsauerlandkreises, des Kreises Olpe und des Märkischen Kreises zusammenzulegen.

  6. Der Vorschlag Düsseldorfs zur Polizeireform wird weder zu einer Vermeidung irgendeiner Straftat führen noch einen Polizisten mehr auf die Straße bringen.

  7. Rot-Grün will mit dem Vorschlag an unserer Sicherheit sparen. Wir brauchen jedoch keine neuen, zentralistisch gesteuerten Strukturen, sondern mehr und besser bezahlte Polizeibeamte.


Der CDU-Kreisparteitag Siegen-Wittgenstein beschließt:

  1. Die CDU-Landtagsfraktion NRW wird aufgefordert, einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und Grüne zur Neufassung des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW) vorzulegen.

  2. Mit dem Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass durch die Ausweisung gesetzlich geschützter Biotope nach § 62 LG NRW bestehende Baurechte nicht automatisch ausgehebelt werden. Der Änderungsantrag soll sich an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes NRW orientieren.

  3. § 62 Abs. 2 LG NRW erhält daher folgende Fassung: Die untere Landschaftsbehörde kann Ausnahmen von den Verboten nach Absatz 1 zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahmen aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls notwendig sind. Entsprechendes gilt für Pläne, durch die Rechte Dritter zur Durchführung von Maßnahmen im Sinne von Abs. 1 rechtsverbindlich begründet werden sollen. Der Genehmigung und dem Inkrafttreten von vorlaufenden Plänen mit Behördenverbindlichkeit steht das Verbot nach Absatz 1 nicht entgegen, wenn die untere Landschaftsbehörde im Planaufstellungsverfahren erklärt, eine Ausnahme nach Satz 2 zu erteilen. Das gleiche gilt für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB, denen Baulandqualität zukommt. Eine Ausnahme kann auch zugelassen werden, wenn während der Laufzeit vertraglicher Vereinbarungen oder der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung ein Biotop im Sinne des Absatzes 1 entstanden ist. Werden Ausnahmen für Maßnahmen zugelassen, verpflichtet die untere Landschaftsbehörde den Verursacher der Maßnahme zu Kompensationsmaßnahmen oder zur Zahlung eines Ersatzgeldes; hierfür sind § 4a Abs. 2 und § 5 Abs. 1 anzuwenden. In Plänen sind für die Kompensationsmaßnahmen verbindliche Regelungen zu treffen.

  4. § 62 Abs. 5 LG NRW wird wie folgt formuliert: Die in § 4 Abs. 3 Nr. 7 aufgeführten Flächen bleiben von den Verboten nach Absatz 1 unberührt. Dies gilt auch für die Flächen, die für bauliche oder verkehrliche Zwecke vorgesehen sind, für den Zeitraum zwischen der Zulässigkeit und der Verwirklichung der geplanten Nutzung.

Begründung:

Die Bestimmungen des § 62 im derzeitigen Landschaftsgesetz NRW führen dazu, dass durch die Festsetzung von gesetzlich geschützten Biotopen bestehende Baurechte im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB nachträglich aufgehoben werden. Hier führt die Kartierung - und die anschließende Festsetzung - von Biotopen zu einem faktischen Bauverbot. Das auf diese Weise hergestellte Bauverbot stellt einen massiven Eingriff in die verfasste Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz dar und stellt zudem die kommunale Bauleitplanung in Frage.

Insbesondere in der Gemeinde Wilnsdorf ist es in der letzten Zeit wiederholt dazu gekommen, dass durch die Festsetzung von Biotopen bestehende Baurechte ausgehebelt worden sind. Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat daher am 15. Juli 2004 eine Resolution an den Landtag verabschiedet, eine Änderung im Landschaftsgesetz mit dem Ziel herbeizuführen, die Ausweisung von Biotopen im Bereich bestehender Baurechte zu unterbinden. Die Resolution ist dem Landtag NRW als Zuschrift 13/4235 zugestellt worden. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich im Grundsatz der Wilnsdorfer Position angeschlossen und hat das NRW-Umweltministerium schriftlich am 13. Dezember 2004 aufgefordert, eine Änderung er rechtlichen Bestimmungen herbeizuführen.
Nach den bisherigen Bestimmungen des Landschaftsgesetzes NRW sind Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope nur möglich, wenn Maßnahmen aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls erforderlich sind. Dies gilt nicht für die Festsetzung eines Bebauungsplanes oder andere vorbereitende Planungen wie ein Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) und ein Flächennutzungsplan. Aus diesem Grund ist in § 62 Abs. 2 LG NRW die Klarstellung erforderlich, dass Ausnahmen vom Biotopschutz auch für diese Pläne möglich sind, wenn Kompensationsmaßnahmen oder Ersatzgeldzahlungen vereinbart werden.

Darüber hinaus ist eine Erweiterung des § 62 Abs. 5 LG NRW erforderlich. Hier ist die Klarstellung geboten, dass auch für noch nicht in Anspruch genommene Flächen, die für eine bauliche oder verkehrliche Nutzung vorgesehen sind, eine Ausnahme von dem Verbot der Beeinträchtigung bzw. Zerstörung eines Biotops möglich ist.


Der CDU-Kreisparteitag Siegen-Wittgenstein stellt fest:

  1. Die rot-grüne Visumpolitik hat zur Ausweitung von Schleuserkriminalität, Menschenhandel und Zwangsprostitution geführt.

  2. Viele der mit Touristenvisum eingereisten Ukrainer sind in Deutschland in die Schwarzarbeit untergetaucht. Dies hat zu milliardenschweren Mindereinnahmen bei Steueraufkommen und Sozialversicherungsbeiträgen geführt.

  3. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes war Nordrhein-Westfalen ein Schwerpunkt der Schleuserkriminalität. Fast 50 Reisebüros wurden in Nordrhein-Westfalen von Schleuserbanden zur Visumerschleichung gegründet.

  4. Die Landesregierung hat das Ausmaß der Visumerschleichungen völlig unterschätzt. Sie hat nichts unternommen, die Bundesregierung zu einer Änderung der Visumpraxis zu bewegen.

  5. Die Äußerung der NRW-Umweltministerin Höhn, wonach Frauen, insbesondere Prostituierte, "sich häufig in einer viel schlimmeren Situation (befinden), wenn sie illegal hier sind, als wenn sie ein gültiges Visum besitzen", ist Ausdruck einer unglaublichen Frauenverachtung.

Begründung:

Mit dem Fischer-Volmer-Erlass vom 3. März 2000 hat das Auswärtige Amt (AA) den Grundstein für den tausendfachen Missbrauch von Touristenvisa gelegt. Im Erlass heißt es lapidar: "Ziel ist einerseits die Gewährung größtmöglicher Reisefreiheit und die Darstellung Deutschlands als weltoffen, ausländer- und integrationsfreundlich." (Erlass AA, 3. März 2000, Seite 1)

In Abkehr von der bisherigen Visumpraxis stellt der Erlass vom 3. März 2000 klar: "Nicht jeder Zweifel an der Rückkehrbereitschaft, sondern erst die hinreichende Wahrscheinlichkeit der fehlenden Rückkehrbereitschaft rechtfertigt die Ablehnung eines Besuchsvisums. Wenn sich nach pflichtgemäßer Abwägung und Gesamtwürdigung des Einzelfalls die tatsächlichen Umstände, die für und gegen eine Erteilung des Besuchsvisums sprechen, die Waage halten, gilt: in dubio pro libertate - im Zweifel für die Reisefreiheit." (Erlass AA, 3. März 2000, Seite 3/4)

Der Erlass stellt einen Verstoß gegen Schengen-Recht dar. Danach muss der Visumantragsteller die mit seinem Antrag befasste Auslandsvertretung überzeugen, dass er über ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes verfügt und seine Rückkehr in das Herkunftsland sichergestellt ist.

Die politisch motivierte Änderung der Visum-Praxis hatte dramatische Ausmaße. Die deutsche Botschaft in Kiew musste in der Folge im Zweiminutentakt Visa ausstellen. Wurden vor der Änderung von der deutschen Botschaft in Kiew jährlich weniger als 150.000 Visa erteilt, schnellten die Zahlen im Jahr 2000 auf 211.072, im Jahr 2001 auf 297.391 und im Jahr 2002 auf 234.262 Visumerteilungen hoch. Erleichtert wurde dieser Visummissbrauch durch die Verwendung des so genannten Reiseschutzpasses der Reise-Schutz AG.

Organisierte Schleuserbanden haben als Tarnfirmen zahlreiche Reisebüros in Deutschland gegründet, die Reiseprogramme und Hotelbuchungen fingiert haben. Nach einem

Sonderbericht des Bundeskriminalamtes vom 15. Oktober 2003 wird deutlich, dass NRW ein Schwerpunkt der Schleusernetzwerke war.

Tausende Ukrainer sind mit Touristenvisa nach Deutschland eingereist und haben illegal gearbeitet. Im Großraum Köln hatte sich sogar ein "Arbeiterstrich" gebildet, wo Illegale ihre Arbeitsleistungen anboten. Frauen wurden von den Schleuserbanden zur Prostitution gezwungen. Es steht fest, dass Fischers Visumpolitik zur Ausweitung von Schleuserkriminalität, Schwarzarbeit Menschenhandel und Zwangsprostitution geführt hat. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde.

Im Prozess vor dem Landgericht Köln gegen den aus der Ukraine stammenden Schleuser Anatoli Barg hat der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung die Visumpolitik der Bundesregierung scharf kritisiert: "Der Angeklagte Barg handelte unter den Augen der staatlichen Stellen ... Die Botschaft in Kiew erteilte massenhaft Visa, von denen sie wusste und wissen musste, dass der Reisezweck, touristische Gruppenreise, angesichts der Einkommensverhältnisse in der Ukraine nicht stimmen konnte ... Obwohl den zuständigen Stellen des Auswärtigen Amtes durch Schreiben der Visumstelle bekannt war, dass wegen des nicht zu bewältigenden Massenandrangs von Visumantragstellern bereits aus Zeitgründen keinerlei Prüfung der Visumanträge stattfinden konnte, wurden zudem keinerlei effektive Maßnahmen getroffen, wenigstens ein Minimum an Prüfungsdichte und -tiefe bei den Visumsantragsverfahren zu erhalten. Im Gegenteil wurden die Mitarbeiter der Visumabteilung der Botschaft in Kiew faktisch durch Erlasse der politischen Führung des Auswärtigen Amtes angewiesen, Deutschland als weltoffenes Land erscheinen zu lassen und deswegen entgegen der Gesetzeslage selbst bei Zweifeln für eine Visumerteilung zu entscheiden. Bei dem Fehlverhalten der zuständigen Stellen handelte es sich auch nicht um "Entgleisungen" im Einzelfall. Vielmehr war das Versagen der mit den anstehenden Fragen beschäftigten Behörden "flächendeckend" und allumfassend."

Es ist nicht damit getan, dass Außenminister Fischer jetzt mögliche Fehler zugibt und die politische Verantwortung übernehmen will. Tatsache ist, dass er schon Ende März 2000 durch die Innenminister Beckstein (Bayern) und Schäuble (Baden-Württemberg) vor möglichen Folgen des Fischer-Volmer-Erlasses eindringlich gewarnt worden war. Das hat ihn jedoch ebenso wenig interessiert wie die Warnmeldungen aus der deutschen Botschaft in Kiew.




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