CDU-Kreistagsfraktion stellt Anfragen

Schulsozialarbeit braucht verlässliche Grundlage

Die CDU-Kreistagsfraktion hält eine Verstetigung der Schulsozialarbeit und damit ihre langfristige Sicherung für geboten. „Diese unterstützt Schülerinnen und Schüler in vielen Lebens- und Problemlagen, verbessert die Schulsituation, eröffnet Bildungschancen und bereichert das soziale Miteinander“, unterstreicht Vorsitzender Bernd Brandemann. Zugleich müsse ebenso die Planungssicherheit für die beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter mit in Betracht gezogen werden.

Das Thema „Schulsozialarbeit“ hatte Gremien des Kreistages bereits mehrfach beschäftigt, wobei dabei die generelle Wertschätzung, aber auch ein unterschiedliches Verständnis der Zuordnung deutlich wurde.

Im Zuge der Verhandlungen über das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglichte der Bund eine zeitlich begrenzte Finanzierung der Schulsozialarbeit, befristet für die Jahre 2011 bis 2013. Im November 2014 gab die NRW-Landesregierung bekannt, die Beschäftigung von Schulsozialarbeitern aus dem vorgenannten Programm für die nächsten drei Jahre weiter zu unterstützen. Für die den Kreis Siegen-Wittgenstein ergibt sich nach dieser Ankündigung des Landes ein kommunaler Eigenanteil von 40 Prozent.

Während die Ministerpräsidentin im November 2014 verlauten ließ, „das Land wolle und könne keine neue Daueraufgabe schaffen“, verweist die CDU ein Schreiben der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles (SPD), vom Februar 2014 vor, wonach „die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung jedoch nicht beim Bund liege“. „Schulsozialarbeit“, so heißt es dort weiter, „bilde eine Schnittstelle zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe und sei damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens“. Die Verantwortung für den Bildungsbereich sei den Ländern zugeordnet.

Für eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit dürfte das Land nach Auffassung der CDU auch Mittel zur Verfügung haben, denn: Dadurch, dass sich der Bund verpflichtete, ab 2015 die Leistungen nach dem BAföG vollständig zu übernehmen, verbessert sich die NRW-Haushaltssituation in diesem Bereich um jährlich 279 Mio. Euro.

Bereits 2008 vollzog sich mit dem Erlass über „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“ ein Ausbau dieser Tätigkeit, die in schulischer oder kommunaler Trägerschaft erfolgte.

Vor dem Hintergrund auch der unterschiedlichen Ansätze verlangt die CDU von der Kreisverwaltung Auskunft:

1) Liegen inzwischen die genauen gesetzlichen Bestimmungen oder entsprechende „Ausführungsbestimmungen“ des Landes für die Fortsetzung der Schulsozialarbeiterstellen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vor? 


2) Ist die Abstimmung mit den Kommunen des Kreises über die Inanspruchnahme/Fortsetzung dieser Schulsozialarbeit erfolgt und welches Ergebnis hat diese gebracht?

3) Wie viele Schulsozialarbeiter-Stellen werden nach dem o.g. Förderpaket des Landes in Siegen-Wittgenstein gefördert, wie sind diese in den Kommunen und beim Kreis, soweit dieser Schulträger ist, verteilt und wer ist Träger dieser Schulsozialarbeit? 


4) In welchem Umfang findet darüber hinaus „Sozialarbeit an Schulen“ statt und wie wird dieses Angebot finanziert? 


5) Wie viele Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter wurden zwischenzeitlich nicht mehr eingestellt oder weiterbeschäftigt, da Kommunen selbst hierfür keine finanziellen Mittel mehr bereit gestellt haben?

Mit den Antworten sollen sich, so die CDU-Kreistagsfraktion, der federführende Sozialausschuss und der Schulausschuss beschäftigen.