Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

06.03.2017

Seit dem 1. Januar sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neuen Regeln für die Begutachtung in Kraft. Was bedeutet das für die Betroffenen und ihre Angehörigen? Was ändert sich bei Pflege zuhause, was ändert sich bei Pflege in einer Einrichtung? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Was kostet das?
Dirk Schmidt von der AOK führte anlässlich des traditionellen Heringsessens der Frauen Union ins Thema ein, stellte die wichtigsten Neuerungen vor und beantwortete Fragen.
Außerdem berichtete Reiner Capito über die Arbeit des Vereins handeln statt Misshandeln. Der Verein ist Beratungsstelle für ältere Menschen, Angehörige und Pflegekräfte.