Verstoß gegen Neutralitätsgebot

02.08.2017

Wahlplakate haben in Landrats-Diensträumen nichts zu suchen

Die besondere Art der Öffentlichkeitsarbeit von Landrat Müller in Verbindung mit seiner „Halbzeit-Pressekonferenz“ und vor allem die Ausstattung seiner Diensträume mit SPD-Wahlplakaten war auf deutliche Kritik und rechtliche Bedenken der CDU-Kreistagsfraktion gestoßen. Für seine Fraktion hatte Vorsitzender Bernd Brandemann darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen des Beamtenrechts der Landrat kein „politischer Beamter“ sei, auch wenn er auf Vorschlag einer Partei gewählt wurde. Deshalb hätte er als Behördenleiter deutlich parteipolitische Zurückhaltung zu üben. Völlig unvertretbar sei die Ausstattung von Diensträumen der Kreisverwaltung mit SPD-Wahlplakaten. Dies widerspreche absolut einer geordneten Amtsführung und dem gesetzlichen Neutralitätsgebot.
Die von der CDU-Fraktion eingeschaltete Kommunalaufsicht bei der Arnsberger Bezirksregierung hatte in einer ersten Stellungnahme lediglich bestätigt, dass eine Halbzeit-Pressekonferenz des Landrats zur Information über die tatsächlichen oder vermeintlichen Erfolge nicht zu beanstanden sei. Auf die eigentliche kritische Frage, nämlich die der Plakat-Ausstattung der Kreisverwaltung, war die Kommunalaufsicht nicht eingegangen.
Auf eine weitere explizite Nachfrage der CDU-Kreistagsfraktion bestätigte nun die Kommunalaufsicht ausdrücklich, dass die Ausstattung des Landratsbüros mit SPD-Plakaten ein Verstoß darstellt und dies auch dem Landrat mitgeteilt wurde. Man sei seitens der Bezirksregierung gegen den Landrat nur deshalb nicht mehr eingeschritten, weil die Pressekonferenz bereits durchgeführt worden sei. Nur deshalb „war ein kommunalaufsichtliches Einschreiten unter Hintanstellung erheblicher kommunalaufsichtlicher Bedenken nicht geboten“, so die Bezirksregierung. Und weiter: „Sehr wohl ist der Landrat über die Rechtslage unterrichtet und darauf hingewiesen worden, zukünftig das Neutralitätsgebot strikt zu beachten“, stellt die Bezirksregierung in ihrem Schreiben vom 31.07.2017 klar.
Im Übrigen erschien die besondere Art der Pressearbeit des Landrates in Bezug auf den von ihm offenkundig sehr eigen interpretierten „Arnsberger Persilschein“ durchaus klärungsbedürftig, denn in einer zweiten Anmerkung des zweiten Arnsberger Bescheides heißt es ausdrücklich: „Die vom Landrat herausgegebene Pressemitteilung zu dem hier in Rede stehenden Sachverhalt ist mit der Kommunalaufsicht nicht abgestimmt und auch nicht autorisiert worden“.
Die CDU-Fraktion wird intensiv darauf achten, welche Lehre Landrat Müller für die Zukunft aus seinem nun ganz eindeutig beanstandeten regelwidrigen Verhalten ziehen wird.