Volkmar Klein im Gespräch mit Apothekern und Krankenkassen

24.01.2017

EuGH-Urteil zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente sorgt für Unverständnis

In seinem jüngsten Werkstattgespräch hat sich der heimische Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein mit Apothekern und Vertretern von Krankenkassen getroffen, um über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu sprechen. Der Gerichtshof hat die bisherige deutsche Regelung für unrechtsmäßig erklärt und Anbieter aus anderen europäischen Länder nun von der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente freigestellt. Eine Entscheidung, die bei vielen Sorgen um die flächendeckende Versorgung auslöst. Der gemeinsame Austausch soll helfen, eine möglichst sinnvolle Neureglung der nun eigetretenen Situation zu ermöglichen. Dies ist vor allem wichtig, um in Siegen-Wittgenstein die Versorgungsstruktur der Apotheken für die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sicherzustellen.
„Wir haben in Deutschland ein überall sehr gut funktionierendes Netz von Apotheken. Besonders Menschen in flächenmäßig großen Kreisen wie Siegen-Wittgenstein profitieren von den ortsnahen und kompetenten Apotheken. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist dies nun ein Stück weit gefährdet“, so Volkmar Klein. Ausländischer Versandhändler können Rabatte auf Medikamente geben, die Apotheker bei uns nicht geben dürfen. Das verzehrt den Wettbewerb und gefährdet Apotheken vor Ort.
„Das Urteil bewirkt keine Gleichbehandlung aller Akteure, sondern sorgt eher für eine Diskriminierung unserer Apotheken. Obwohl das EuGH im eigenen Urteil feststellt, dass die Leistung bei ausländischen Versandhändlern wesentlich schlechter ist als bei niedergelassenen Apothekern, erlaubt sie diesen den Zugriff mit Hilfe von Niedrigpreisen auf den deutschen Markt. Als Reaktion auf das Urteil habe ich Verständnis für die Pläne unseres Gesundheitsministers“, befindet Volkmar Klein. Das Gesundheitsministerium hat nach der Urteilsverkündung ein Gesetz zur Unterbindung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten angekündigt. Während sich Apothekerverbände dem Vorhaben des Gesundheitsministers positiv gegenüberstehen, halten die Krankenkassen ein generelles Verbot des Versandhandels für nicht zielführend. Europaweit ist der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bereits in 21 von 28 Ländern gesetzlich verboten. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere Apotheken auch weiterhin die räumliche und zeitliche Versorgungssicherheit gewährleisten können. Besonders die Beratung und Patientenbetreuung sind Leistungen, die nur im persönlichen Kontakt mit den Patienten erfolgen können“, so Volkmar Klein abschließend.