Unsere wichtigsten Verkehrswege dürfen nicht verkommen

19.01.2011

Der CDU Kreisverband Siegen-Wittgenstein fordert Unterstützung für die kommunale Straßenunterhaltung

Der Gebrauchs- und Substanzwert unserer Straßen muss langfristig gesichert werden.

Die Kommunen des Kreises Siegen Wittgenstein sind mit ihrer finanziellen Ausstattung nicht mehr in der Lage, vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung durchzuführen. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist zwangsläufig mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen. Diese beginnen langsam und verstärken sich und entwickeln sich später progressiv.

Je länger erforderliche Erhaltungsmaßnahmen aufgeschoben werden, umso teurer sind die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen, bis hin zur vollständigen Straßenerneuerung.

Die jetzige Schlaglochmisere war voraussehbar. Es rächen sich die Versäumnisse der Vergangenheit, denn bei intakten Straßen können Feuchtigkeit und Frost nur wenig anrichten. Bestehen dagegen Vorschädigungen wie z. B. Risse in der Deckschicht, dann dringt Wasser in die Straßendecke ein, welches vor allem bei häufigem Wechsel von Frost und Tauwetter den Asphalt stark beschädigt.

Es ist davon auszugehen, dass für das Frühjahr von einem neuen Schlaglochrekord auf unseren Straßen zu reden sein wird.

Wenn jetzt auf die Sanierung verzichtet wird, dann wird die Erneuerung für den Gebühren- und Steuerzahler später noch um ein Vielfaches teurer, da sich die Schäden potenzieren.

Eine grobe Abschätzung unter der Annahme, dass nach durchschnittlich 15 Jahren die Fahrbahndeckschicht erneuert werden muss, ergibt bei einem Gesamtnetz an Gemeindestraßen im Kreis Siegen-Wittgenstein von rd. 1938 km einen jährlichen Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsbedarf für rd. 129 km Straßen.

Bei durchschnittlichen Baukosten folgt daraus ein benötigtes Finanzvolumen von rd. 10,5 Mio. € jährlich für die Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein.

Diese Zahlen berücksichtigen noch nicht die Baumaßnahmen, bei denen die Straßen bis in die tragenden Schichten erneuert werden müssen, weil diese ihre Funktionen nicht mehr erfüllen können.

Davon ausgehend, dass jeder zehnte Quadratmeter Stadt- bzw. Gemeindestraße beschädigt ist, entsteht für die Kommunen des Kreisgebietes Siegen-Wittgenstein eine Gesamtreparaturfläche von ca. 1,0 Mio Quadratmeter. Ob die dadurch entstehenden Wiederherstellungskosten mit 50,- €/m² auskömmlich sind, bedarf zunächst einer genauen Schadensanalyse. Immerhin ist aber absehbar, dass da Beträge zustande kommen, die für die kommunale Familie weit jenseits des Finanzierbaren liegt.

Daher fordert die CDU Siegen-Wittgenstein von der Landesregierung NRW die Schaffung eines Straßensonderfonds im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Kreise, Städte und Gemeinden haben bereits heute im Rahmen der von Bund und Land übertragenen Aufgaben vor allem auf dem Sozialsektor eine an ihre Grenzen ihrer Finanzkraft gehende Belastung zu tragen. Deshalb ist es um so wichtiger, das von Landesseite eine erhebliche Unterstützung gewährt wird, um die Funktionalität der kommunalen Straßen als vielleicht wichtigstem Infrastrukturfaktor für unsere Region auch fortan sicherstellen zu können.