Artenvielfalt in Siegen-Wittgenstein

04.03.2019

Antrag gemäß § 8 (1) GO KT zur Sitzung des Kreistages am 29. März 2019
Artenvielfalt in Siegen-Wittgenstein

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, der Kreistag möge beschließen:
1)    Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Biologischen Station und den betreffenden Fachämtern einen Handlungsplan (u.a. Blühpflanzen auf geeigneten kreiseigenen Flächen, Veränderung der Mähzeitpunkte bei Straßenrandstreifen usw.) auszuarbeiten, der geeignet ist, die Insektenvielfalt zu fördern und somit dem dramatischen Insektensterben entgegen zu wirken.

2)    Für die Umsetzung des Projektes, das im zuständigen Fachausschuss abzustimmen ist, sollen zunächst über 3 Jahre jeweils bis zu 100.000 € aus den im Kreis Siegen-Wittgenstein angesammelten Ersatzgeldern gem. § 15 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes verwendet werden.

3)    Die Städte und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein sind über die o. g. Planungen und vorgesehenen Maßnahmen zu informieren und einzuladen, sich auf ihren Flächen in eigener Zuständigkeit bzw. im Rahmen eines interkommunal abgestimmten Konzeptes ebenfalls im Sinne der biologischen Vielfalt mit regionaltypischen Blühflächen u.dgl. zu beteiligen.

Begründung:
Mehrere internationale Forschungsergebnisse (u.a. Radboud University in Nijmegen oder das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Halle) kommen zu dem Ergebnis, dass ein deutlicher Insektenschwund zu verzeichnen ist und dieser zu erheblich negativen Effekten führen kann. Die Insekten insgesamt, insbesondere Wild- und Honigbienen, haben für die Bestäubung von Obstbäumen und Gemüsepflanzen eine relevante Bedeutung im Ökosystem: Zwei Drittel aller Nahrungspflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Insofern kommt dem Erhalt von Artenvielfalt, dem Naturschutz und die in diesem Zusammenhang der unterstützenden Nutzung von adäquaten Wiesenflächen eine große Bedeutung zu.
Neben den Flächen von interessierten Privatleuten und Firmen sollten auch die im öffentlichen Besitz befindlichen Grundstücke, sofern sie dazu geeignet sind, als Lebensraum für entsprechende Wildpflanzen und Insekten genutzt werden.
Die entsprechenden Fachämter des Kreises wie die Biologische Station sollen deshalb Vorschläge unterbreiten, auf welchen Flächen und mit welchen Maßnahmen hier geeignete Lebensräume für Insekten gesichert und geschaffen werden können. Es wird erwartet, dass für eine solche Strategie die verschiedenen Akteure von Umwelt- und Naturschutz sowie der Landwirtschaft mit einbezogen werden.
Eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit sollte für die Anliegen des Insektenschutzes und der Artenvielfalt sensibilisieren. Über die konkreten Maßnahmen und Initiativen ist im Ausschuss für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft zu beraten.
Die vorhandenen Mittel aus Ersatzzahlungen nach § 15 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes sind geeignet, zur zweckgebundenen Finanzierung der Maßnahmen für Naturschutzes und der Landschaftspflege in den ausgewählten Naturräumen eingesetzt zu werden.