Klinik-Entlassmanagement

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband beauftragt, einen Rahmenvertrag über das Entlassmanagement bis zum 31.12.2015 zu schließen. Da die Vertragsparteien nicht in allen Punkten Einigkeit erzielen konnten, hat das Bundesschiedsamt im Oktober 2016 über den Rahmenvertrag entschieden. Es wurden Vertragsinhalte festgesetzt, die den Anspruch der Versicherten auf ein Entlassmanagement gegenüber dem Krankenhaus sowie auf Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- bzw. Pflegekasse umsetzen. Der Vertrag tritt zum 01.07.2017 in Kraft.
Referent: Rechtsanwalt Jörg Hackstein, Kanzlei Hartmann, Lünen
In der praktischen Umsetzung gibt es zahlreiche offene Fragen.
Wir freuen uns sehr, dass Herr Rechtsanwalt Jörg Hackstein am 25.09. um 18 Uhr die rechtlichen Anforderungen und Folgen erläutern wird. Die Kanzlei Hartmann aus Lünen ist ausgewiesener Spezialist in allen Fragen rund um den Gesundheitsmarkt.
Das Thema ist nicht nur für Kliniken extrem wichtig, sondern auch für niedergelassene Allgemeinmediziner, ambulante Pflegedienste und Pflegeheime.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Damit wir besser planen können, bitten wir um formlose Anmeldung in der CDU-Geschäftsstelle,  Telefon: (0271) 230670 oder bei Dr. Uta Butt (uta.butt [at] cduplus.de).

Veranstalter: Gesundheitspolitischer Arbeitskreis der CDU Siegen-Wittgenstein
 

Termin

25.09.2017 18:00
  • Bernd Ginsberg GmbH
  • Eiserfelder Str. 446
  • 57080 Siegen-Eiserfeld